| a. |
Mindestens fünf Jahre Mitglied im BKD, ständiger Wohnsitz
in der Bundesrepublik Deutschland. |
| b. |
Es müssen mindestens drei Würfe gezüchtet worden
sein, die ohne Beanstandung im BKD-Zuchtbuch eingetragen wurden. |
| c. |
Der Züchter verpflichtet sich nicht mehr als zwei Würfe
im Jahr zu züchten. |
| d. |
Der Züchter kümmert sich in verantwortlicher Weise um
das Wohlergehen der alten Hunde. |
| e. |
Alle Hunde des Züchters müssen sich in der Wohnung des
Züchters aufhalten, das gilt auch für Welpen. |
| f. |
Die Ausläufe für die Welpen müssen großzügig
und abwechslungs-reich gestaltet sein. Die BKD-Mindesthaltungsbedinungen
sind zu beachten. |
| g. |
Der Züchter verpflichtet sich, die Hündin nach dem ersten
Zuchteinsatz erneut auf einer Zuchtschau vorzustellen. |
| h. |
Bei Würfen mit mehr als sechs belassenen Welpen muss der Hündin
bis zum nächsten Zuchteinsatz eine Ruhepause von mindestens 23
Monaten gewährt werden. Eine Zuchtpause kann auch wegen Konditionsmangels
der Hündin, unabhängig von ihrer vorher geworfenen Welpenzahl
auferlegt werden. |
| i. |
Das Zuchtgeschehen ist sorgfältig und lückenlos zu dokomentieren.
|
| j. |
Der Züchter stimmt der kontinuierlichen unangemeldeten Überprüfung
seines Zwingers zu. |
| k. |
Zusätzliche Gesundsheitstest: Hämolytische Anämie
(HA) und Schilddrüse |
| l. |
sonstige Voraussetzungen: mit Erfolg beantworteter BKD- Fragebogen
|
| a. |
Die Vergabe des Zwingergütesiegels erfolgt auf Antrag durch
die Zuchtkommission und wird durch den Vorstand verliehen. |
| b. |
Die Grundgebühr für die Erteilung des Zwingergütesiegels
ist in der Gebührenordnung des BKD festgelegt. Die darüber
hinaus entstehenden Kosten trägt der Züchter selbst. |
| c. |
Das Zwingergütesiegel wird auf der Ahnentafel und im Zuchtbuch
eingetragen. |
| d. |
Die Verleihung wird in der Vereinszeitschrift „Basenji Buschtrommel“
und im „Unser Rassehund“ veröffentlicht. |
| e. |
Werden die vom Züchter übernommene Auflagen nicht eingehalten,
ist der Vorstand jederzeit berechtigt, das Zwingergütesiegel
abzuerkennen. |
| f. |
Der Züchter darf mit dem Zwingergütesiegel werben. |